36-2005: Herr M. K.
Herr M.K., geb. 1960, begann ab 2005 in seiner Dienststelle unter folgenden Symptomen zu leiden: chronische Erschöpfungszustände, bleierne Müdigkeit bis zu apathischen Zuständen, Einschlafattacken bereits in den frühen Dienststunden, Konzentrationsstörungen, Völlegefühl, Blähungen, wechselndes Stuhlverhalten, Übelkeit, Heißhungerattacken, chronischer Tinnitus und später Augenbrennen.
Er arbeitet in einem Gerichtsgebäude, in dessen Innenhof seit 1998 eine GSM- Mobilfunkanlage in Betrieb war. Im Jahr 2005 wurde UMTS hinzugefügt.
Da nach Inbetriebnahme von UMTS etliche Mitarbeiter im Gerichtsgebäude unter vielfältigen Symptomen (auch Herzrhythmusstörungen) litten, wurde die Ärzteinitiative vom Richterverein um einen Vortrag am 30.09.2005 gebeten. Der Gerichtspräsident zog hieraus das Fazit, zumindest keine weiteren Sendeanlagen zuzulassen.
Herr K. an die Ärzteinitiative am 26.04.08: „Das ist ein völlig unbefriedigender Zustand. Die Behörden vor Ort sind informiert. Doch von da kommt keinerlei Hilfe, außer der Verweis auf deutsche Gesetzlichkeiten und Grenzwerte, nach denen das alles gar nicht sein kann. Befinde ich mich nicht in der Dienststelle oder an anderen Orten wo kaum Strahlenbelastung auftritt, habe ich keine Beschwerden. Das Abklingen dauert in der Regel so 2 -3 Tage. Danach stellt sich eine völlige Beschwerdefreiheit ein. Bereits 1 Tag im Dienstgebäude reichen, um das Beschwerdebild wieder vollumfänglich in Erscheinung treten zu lassen.“