31-2004: Frau E. W.
Frau E.W., geb. 1939, litt ab Mitte Dezember 2004 unter einer Vielzahl von Symptomen: Brennen und Rötung des Gesichtes, Herzrhythmusstörungen, anfallsweiser Blutdruckanstieg bis zu 170/80 mmHg (vorher 120/80 mmHg), stechender, zischender Kopfschmerz mit Ausstrahlung bis in die Zähne, Kopfdröhnen, Brummen im Kopf, Tinnitus, Ohrenschmerzen bis zum Hals, heiße, schmerzende, gerötete Augen, Sehstörungen mit mehrfacher kurzzeitiger Erblindung, ungewöhnlicher Durst, Atemnot, Schwindel, völlige Schlaflosigkeit, inneres Zittern, Konzentrationsstörungen, „Kopflosigkeit“, Sprechfehler, Wortfindungsstörungen, Schreibfehler, Veränderung der Schrift. Die Intensität der Symptome zu Hause schwankte.
Nach Verlassen des Hauses in Richtung der angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche und deren Überquerung verschwanden die o.g. Symptome ab einer Entfernung von 250 m. Am 12.01.05 bemerkte sie, dass der Mobilfunksender auf dem Einfamilienhaus in der Von-Kahr-Str.61 anders aussah als früher. Die Symptome waren so stark, dass sie zwischen Januar und Mitte April 2005 insgesamt 20 Arztbesuche machte und die zuständigen Behörden um Hilfe bat.
Die Antwort von Herrn Jansen, BfS, am 10.03.05 lautete: „Die Grenzwerte reichen aus, um diese nachteiligen Wirkungen auszuschalten. Das BfS prüft kontinuierlich, ob dieses Ziel in anbetracht des neuesten, wissenschaftlichen Kenntnisstandes tatsächlich erreicht wird. Das Ergebnis einer solchen Prüfung im Jahr 2001 ist eindeutig: Der Schutz vor nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken ist bei Einhaltung der Grenzwerte gegeben. ...Werden die Sicherheitsabstände eingehalten, so sind nach dem derzeitigen Stand des Wissens gesundheitsschädliche Wirkungen durch die Hochfrequenzstrahlung auch bei ganztägigem Aufenthalt nicht zu befürchten. Dies gilt auch für Schwangere, Kranke und Kinder.
...Die Bewertung des aktuellen Erkenntnisstandes zeigt, dass wissenschaftliche Hinweise auf mögliche Risiken tatsächlich bestehen“
Am 09.09.2005 schrieb Frau W. an Dr. med. A. Böttger, BMU: „Es ist für mich interessant, dass Sie erwähnen, dass Sie immer wieder von gesundheitlichen Beschwerden im Zusammenhang mit Mobilfunkmasten und deren elektromagnetischen Feldern aus der Öffentlichkeit hören. ... nehme ich an, dass Sie als Arzt bereits die Bundesärztekammer informiert haben. Falls nicht, bitte ich Sie dies zu tun. Je nach Auslastung der Mobilfunkmasten gehen die Beeinträchtigungen bis zur totalen Arbeitsunfähigkeit. Ärzte müssen über dieses neue vielschichtige Krankheitsbild Information erhalten....Ich bitte Sie höflich um Beantwortung folgender Fragen:
Wurde die Bundesärztekammer informiert, wenn ja, wann?
Wann bzw. wo wurden Untersuchungen an GSM-Masten gemacht?
Wann bzw. wo wurden Untersuchungen an UMTS-Masten gemacht?
Wann bzw. wo wurden Untersuchungen an GSM/UMTS-Masten gemacht?
Ich bitte um Ergebnisse!“