30-2003: Familie K.

Bei der sechsköpfigen Familie K. waren im Dezember 2003 bei allen Familienmitgliedern erhebliche Symptome aufgetreten: Kopfschmerzen, Übelkeit, Schlafstörungen, Herzrhythmusstör-ungen, Denkstörungen, Wachstumsstörung beim Säugling u.a..
Zwei Amtsärzte der Landesuntersuchungsanstalt für Gesundheit und Veterinärwesen, Dresden, beschrieben die Expositionsabhängigkeit der Beschwerden und mahnten vorsorgegeprägte Maßnahmen in einer Stellungnahme vom 15.06.2004 an:
„…Soweit im Falle der Familie K. aufwendige differentialdiagnostische Ermittlungen bei einzelnen Familienmitgliedern durchgeführt wurden, ergaben sich keine körperlichen Ursachen.
Auch waren vor der Stationierung der Basisstation entsprechende Gesundheitsstörungen bei den Hausärzten nicht bekannt.
Als eine weitere diesbezügliche Auffälligkeit ist der enge zeitliche und örtliche Zusammenhang zwischen den Beschwerden und der Exposition
herauszustellen, d.h. Remission von Beschwerden und Befundabweichungen bei Expositionskarenz (z.B. während des Urlaubs, Dienstreisen, o.ä.) und umgekehrt.
...Das im Umkreis von Mobilfunkbasisstationen gehäufte Auftreten von Beschwerden mit ähnlicher Charakteristik wie bei Familie K. wurde vom Sachverständigenrat für Umweltfragen in seinem Umweltgutachten 2002 (Bundestagsdrucksache 14/8792) als prioritär zu untersuchendes Problem
eingeschätzt.
...
Wir vertreten die Auffassung, dass die eklatanten Unsicherheiten über diesbezüglich mögliche Zu-sammenhänge nicht zu Lasten der Betroffenen gehen dürfen, und, dass vor dem Hintergrund des aktuellen wissenschaftlichen Diskussionsstandes ein Aufschub von stärker vorsorgegeprägten Maßnahmen bis zur endgültigen Klärung unverantwortbar erscheint. Dies muss mindestens für ausgeprägte Beschwerdefälle und ausgesprochen problematische Konstellationen wie im Falle der Familie K. gelten.“
Die Familie zog zunächst in den Keller. Sie wandte sich mehrfach an das BfS mit der Bitte um Hilfe und bat um die Durchführung einer Studie im stark belasteten Dachgeschoss, wo sich zwei Kinderzimmer befanden.

Die Krankenkasse nahm Stellung am 08.10.2004:
„...An der gesundheitlichen Schädigung Ihrer Familie scheint kein Zweifel zu bestehen, auch am Krankheitswert kann in diesem Fall nicht stichhaltig gezweifelt werden. Es ist davon auszugehen, dass in Ihrem Fall tatsächlich durch elektromagnetische Wellen Gesundheitsstörungen hervorgerufen werden...und dass es keine anerkannte Therapie außer Beendigung der Exposition gibt.“

Am 11.12.04 ist die Familie aus dem eigenen Haus ausgezogen und war nach kurzer Zeit beschwerdefrei. Das Haus steht seither leer.

29-2003: Herr T. K.
31-2004: Frau E. W.